Verein [02.11.2021]

WARNSTUFE ab dem 03.11.2021

Die Corona-Warnstufe gilt in Baden-Württemberg ab dem 03.11.2021. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Antigen-Test nicht mehr für den Innenbereich ausreichend und es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. 
Im Freien gilt die 3G-Regelung und es wird ein Antigen- oder PCR-Test für nicht Immunisierte oder Genesene benötigt.

Das bedeutet ab dem 03.11.2021.

  • Für vollständig Immunisierte und Genesene gibt es keine Einschränkungen im Sportbetrieb.
  • Im Innenbereich muss ein PCR-Test vorgelegt werden. 
  • Im Freien gilt die 3G-Regelung und es ist ein Antigen- oder PCR-Test notwendig.

 

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für :

  • symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
  • symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind

ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.


Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.

Quelle: WLSB Regelungen für den Sport Stand 16.10.2021

CoronaVO BW gültig am dem 28.10.2021, die keine Veränderungen für den Sport gegenüber der vom 16.10.2021 beinhaltet