Jugendschutz im TSV Tettnang

Als Verein wollen wir eine starke, solidarische Gemeinschaft sein, in der Respekt, Achtung des Individuums und die Persönlichkeit des Einzelnen unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Alter immer an erster Stelle stehen. Das Streben nach sportlichem Erfolg baut auf den Säulen individuelle Vielfalt und Kreativität, sowie Zusammenhalt in der Gemeinschaft auf.
Wer diese Wertvorstellungen mit uns teilt, der ist in unserem Verein herzlich willkommen, sei es als Sportler oder auch als ehrenamtlicher Helfer. Wir freuen uns über jeden, der bei uns mitmachen möchte.

Im Sport spielen Vertrauen, Körperkontakt und Nähe eine große Rolle. Freude und Tränen nach einem ereignisreichen Wettkampftag, Hilfestellung bei Übungsformen oder auch Trainingslager und Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungssituationen sind nur einige Beispiele für alltägliche Situationen, die für Übergriffe und Grenzverletzungen ausgenutzt werden könnten. 

Damit sich unsere Kinder und Jugendlichen in geschützter Atmosphäre entwickeln können und hier Bewegung, Sport und Spaß ohne Gefährdung erleben dürfen, ist es unsere Aufgabe, der Gefahr von Verletzungen des Kindeswohls präventiv entgegenzutreten und für den Schutz vor sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen. 

Als Verantwortliche im TSV Tettnang wollen wir versuchen, durch klare Richtlinien und präventive Maßnahmen, diese Gefahr in unserem Verein zu minimieren. Dies erfordert auch, dass wir offen über dieses Thema sprechen und eine Kultur der Aufmerksamkeit in unserem Verein schaffen.

Im Folgenden wird unser Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Kindeswohlgefährdung beschrieben.

Die Elemente sind:

Download Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Kindeswohlgefährdung im TSV 1848 Tettnang e. V.

  1. Anmeldung einer Person durch den Abteilungsleiter oder Schutzbeauftragten des TSV für die Ausstellung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis.
     
  2. Antrag auf ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis durch das Mitglied, das zuvor durch den Abteilungsleiter oder Schutzbeauftragten gemeldet werden muss.